Achtung: Neue BaföG Sätze! Keine Rückzahlungen mehr !
Für die Studierenden der Fachschule werden weder Studien- noch Prüfungsgebühren erhoben. Kosten entstehen lediglich für Literatur und Arbeitsmittel. Die Weiterbildung wird gefördert in Form des „Schüler-BAföG“ bzw. „Meister-BAFöG“ (bei Vorliegen der Voraussetzungen) und ggfs. finanzieller Unterstützung durch: Kammerförderung, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, Kreiswehrersatzämter (Berufsförderungsdienst der BW), BAFöG-Amt der Gemeinde, BAFöG-Amt für AFBG (Meister-BAFöG). Die Schule organisiert einen Informationsabend im Vorfeld der Weiterbildung, lassen Sie sich beraten und/oder kontaktieren Sie das für Sie zuständige Amt.
Für den häufigsten Fall (ledig, keine Kinder) ergibt sich ein Förderbetrag von 963 €. Die Zahlung zum Unterhalt wird als Vollzuschuss gewährt, eine Rückzahlung (wie früher) erfolgt nicht!
Interessenten, die besonders gute Ergebnisse bei Ihren Facharbeiterprüfungen erzielt haben, können sich bei der Begabtenförderung bewerben: http://www.sbb-stipendien.de
BAföG mit Rechner und Beispielen http://www.aufstiegs-bafoeg.de
Umschulung Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/
Berufsförderung BW http://www.terrwv.bundeswehr.de
Begabtenförderung http://www.sbb-stipendien.de