Voraussetzungen für den Besuch der Fachschule:
- erfolgreiche Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf
- Abschluss der Berufsschule (soweit Schulpflicht während der Ausbildung bestand)
- Berufstätigkeit von mind. einem Jahr
- Alternativ zur Ausbildung: Fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit
Lassen Sie sich beraten, ob die Vollzeit- oder die berufsbegleitende Teilzeitvariante für Sie der sinnvollste Weg ist. Nach jeweils der Hälfte der Zeit ist ein Wechsel der Beschulungsform möglich. Die Berufserfahrung muss bei der Prüfungszulassung vorliegen. Das heisst für die Vollzeit, dass bis auf Zeiten die z.B. in die Ferien fallen, sämtliche Nachweise bei der Einschulung vorliegen müssen. Dabei können auch BW oder Ersatzdienste angerechnet werden, wenn die Tätigkeiten dem Berufsfeld zugerechnet werden kann. Viele, die z.B. die Berufstätigkeit noch nicht nachweisen können, gehen zuerst für zwei Jahre in die Teilzeitform, um dann in einem Jahr Vollzeit sich voll auf die Abschlußprüfung konzentrieren zu können. In der Vollzeit können Förderungen nach BAFöG beantragt werden, siehe Förderung.
Nachdem Sie die Fachschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie seit 2010 in NRW auch uneingeschränkt studieren. Wir raten aufgrund anderer Beschränkungen / Einstufungen jedoch immer dazu, die optional angebotene Fachhochschulreife mit dem Abschluß „Techniker“ zu verbinden. Manchmal sind Karrierewege nur mit FHR möglich, dies muss kein Studium sein.(Stellen bei Land, Bund, Kommunen …)
Techniker und dann? Alle Informationen über eine sinnvolle Weiterbildung nach dem Techniker!
http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/bewerben/studieren-ohne-abitur/